Die langjährige industrielle oder gewerbliche Nutzung vieler Liegenschaften hat oft zu teilweise massiven Kontaminationen des Untergrundes (z.B.: Boden und Grundwasser) geführt.

Die Untersuchung und Bewertung solcher Verunreinigungen ist zum Beispiel im Vorfeld von Liegenschaftstransaktionen von großer Wichtigkeit (um keine bösen Überraschungen zu erleben).

Unser Büro verfügt über eine jahrzehntelange Expertise bei der Untersuchung und Bewertung potentiell verunreinigter Liegenschaften

Für die Sicherung und Sanierung von Altlasten (z.B.: Altdeponien oder Altstandorte) bestehen in Österreich wirkungsvolle Finanzierungs- und Abwicklungsinstrumente (wie das Altlastensanierungsgesetz 1989 oder der Altlastensanierungsfonds).

Dadurch konnten in den letzten Jahren zahlreiche wichtige Projekte umgesetzt werden. Auch in den kommenden Jahrzehnten werden noch umfassende Anstrengungen erforderlich sein, um negative Auswirkungen derartiger Flächen auf die Umwelt zu beseitigen.

Im Fachgebiet der Sicherung und Sanierung von Altlasten zählt unser Büro zu den Unternehmen mit umfassender Erfahrung. Dieses langjährige Wissen wird bei der Erfassung, Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen sowie bei der Planung und Ausführung von Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen bei Altlasten erfolgreich angewandt.

 

Ihr Ansprechpartner

Mag. Stephan Hammer

Zivilingenieur für Geologie
Geschäftsführer der Büro Pieler ZT GmbH
Tel.: +43 (0) 2682 / 66306
Email: s.hammer@pieler.co.at

 

Die geordnete Entsorgung, Verwertung und Behandlung von Abfällen wurde in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Thema in unserer Gesellschaft. Im Jahr 1990 wurde mit dem Bundesabfallwirtschaftsgesetz eine einheitliche Grundlage für die Abfallwirtschaft geschaffen. Auch in der EU-Gesetzgebung sind wichtige Rahmenbedingungen zur Bewältigung dieses Problems verankert.

Es gilt, ausgehend von der möglichst weitgehenden Vermeidung von Abfällen, durch getrennte Sammlung und umfassende Verwertung die Entstehung von Abfällen möglichst gering zu halten. Diese unvermeidbaren und nicht verwertbaren Abfälle müssen entweder behandelt, in modernen Deponien abgelagert oder thermisch verwertet werden. Für alle diese Vorgänge sind in der Regel technische Anlagen erforderlich: z.B. Altstoffsammelzentren, Kompostierungsanlagen, Recyclinganlagen, Bauschuttaufbereitungsanlagen oder sonstige Behandlungsanlagen.

Für derartige Anlagen bieten wir die Beratung, Konzeption, Planung, Abwicklung der Behördenverfahren, Ausschreibung, Bauaufsicht und Aufsichtstätigkeit in der Betriebsphase an.

 

Ihr Ansprechpartner

Mag. Stephan Hammer

Zivilingenieur für Geologie
Geschäftsführer der Büro Pieler ZT GmbH
Tel.: +43 (0) 2682 / 66306
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Für die Errichtung von Bauwerken und für Infrastrukturmaßnahmen jeder Art sind mineralische Rohstoffe (wie z.B.: Kiese und Sande) erforderlich. So liegt z.B. der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch an mineralischen Rohstoffen in Österreich bei rund 12 – 15 t.

Um diesen Bedarf regional ohne längere Transportwege decken zu können, sind entsprechende Anlagen zur Kies – bzw. Schottergewinnung notwendig. Diese Lockergesteine werden in der Regel im Tagebau gewonnen. Die damit verbundenen Eingriffe in die Natur und Landschaft müssen mit Sorgfalt und Umsicht geplant und durchgeführt werden. Auch die sinnvolle Nachnutzung derartiger Standorte stellt eine Herausforderung dar.

Unser Büro unterstützt die Bergbaubetriebe als Markscheider und Projektant bei allen erforderlichen Genehmigungsverfahren und bei vielen betrieblichen Aufgaben.

 

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Florian Dlauhy

Projektleiter Abfallwirtschaft Tel.:
Email: f.dlauhy@pieler.co.at

 

Dem Stand der Technik entsprechende Deponien sind ein wichtiger Bestandteil der modernen Abfallwirtschaft. Beginnend bereits bei der Standortwahl, sowie in der Planung, Errichtung und dem Betrieb gelten hier wesentlich höhere Anforderungen als noch vor wenigen Jahrzehnten.

Derartige Anlagen sind heute als komplexe technische Bauwerke zu verstehen und mit den früheren „Abfallgruben“ nicht mehr zu vergleichen.

Gemäß der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird zwischen Deponien für Bodenaushub, Inertabfall, Baurestmassen, Reststoff und Massenabfall unterschieden.

Für alle Deponietypen hat unser Büro bereits zahlreiche Konzepte, Studien, Einreich- und Detailplanungen, UVP-Verfahren, Bauaufsichten und Deponieaufsichten durchgeführt. Diese langjährige Erfahrung kommt unseren in der Abfallwirtschaft  tätigen Kunden zu Gute.

 

Ihr Ansprechpartner

Mag. Stephan Hammer

Zivilingenieur für Geologie
Geschäftsführer der Büro Pieler ZT GmbH
Tel.: +43 (0) 2682 / 66306
Email: s.hammer@pieler.co.at

 

Die geordnete Entsorgung, Verwertung und Behandlung von Abfällen wurde in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Thema in unserer Gesellschaft.

Im Jahr 1990 wurde mit dem Bundesabfallwirtschaftsgesetz eine einheitliche Grundlage für die Abfallwirtschaft geschaffen. Auch in der EU-Gesetzgebung sind wichtige Rahmenbedingungen zur Bewältigung dieses Problems verankert.

Es gilt, ausgehend von der möglichst weitgehenden Vermeidung von Abfällen, durch getrennte Sammlung und umfassende Verwertung die Entstehung von Abfällen möglichst gering zu halten. Gemäß der geltenden Gesetzeslage haben Unternehmen, in denen Abfälle anfallen können, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben. Unser Büro beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Erstellung von derartigen Abfallwirtschaftskonzepten für private Unternehmen und kommunale Einrichtungen.

 

Ihr Ansprechpartner

Mag. Stephan Hammer

Zivilingenieur für Geologie
Geschäftsführer der Büro Pieler ZT GmbH
Tel.: +43 (0) 2682 / 66306
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Die Umsetzung von Bauprojekten ist oftmals mit dem Abbruch bzw. dem geordneten Rückbau bestehender Bausubstanz verbunden. Für Abbrüche mit einem zu erwartenden Abfallvolumen > 750 Tonnen aber < 3.500 m3 umbautem Raum ist eine Orientierende Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM B3151 durchzuführen. Abbrüche mit einem zu erwartenden Abfallvolumen > 750 Tonnen und > 3.500 m3 umbautem Raum machen eine Umfassende Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM EN ISO 16000-32 notwendig.

Unsere als „rückbaukundige Person“ gelisteten Experten erbringen für Sie folgende Leistungen:

  • Orientierende Schad- und Störstofferkundungen
  • Umfassende Schad- und Störstofferkundungen
  • Ausarbeitung von Rückbaukonzepten und Entsorgungskonzepten
  • Planung, Ausschreibung und Begleitung Ihres Projektes
  • Erstellung von Freigabeprotokollen nach Abschluss des Rückbaues bzw. der Dekontamination

 

Ihr Ansprechpartner

Mag. Stephan Hammer

Zivilingenieur für Geologie
Geschäftsführer der Büro Pieler ZT GmbH
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Für die umweltschonende und kosteneffiziente Heizung und Kühlung von Gebäuden gewinnt die „Geothermie“ immer größere Bedeutung.

Unter „Geothermie“ versteht man die Nutzung der im Untergrund vorhandenen Erdwärme zum Zweck der Heizung und/oder Kühlung.

Neben Flachkollektoren, die flächig und seicht im Boden installiert werden, sind vor allem sogenannte Wasser-Wasser-Systeme als auch vertikale Erdwärmesonden etabliert.

Während bei Wasser-Wasser-Systemen die Wärme des Grundwassers genutzt wird, basieren Heizungen mit Erdwärmesonden auf dem Prinzip des Entzugs der Bodenwärme mittels Sonden, in denen eine mit Frostschutzmittel angereicherte Soleflüssigkeit zirkuliert.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Projekt mit Machbarkeitsstudien, wir planen für Sie die korrekte Auslegung von Einzelsonden und Sondenfeldern mittels numerischer Simulation, erarbeiten behördliche Einreichprojekte, beraten Sie bei der kosteneffizienten Vergabe und überwachen die korrekte Ausführung der Leistungen.

 

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Mag. Stephan Hammer

Zivilingenieur für Geologie
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In vielen Situationen unseres Alltages beschäftigt uns das Thema „Boden“ und „Grundwasser“.

Egal ob bei der Errichtung von Gebäuden, in der Landwirtschaft oder bei der Nutzung von Grundwasser mittels Brunnen.

Als Ziviltechniker für Geologie unterstützen und beraten wir Sie bei einer Vielzahl von geologischen und hydrogeologischen Themen, wie zum Beispiel:

  • Planung und Begleitung von Brunnenbauarbeiten
  • Hydrologische und Hydrogeologische Studien
  • Grundwasserbeweissicherungen
  • Wasserrechtliche Einreichprojektierungen
  • Schutzgebietsausweisungen bzw. Ermittlung von Einzugsgebieten
  • Numerische Grundwassermodellierung
  • Wasserrechtliche Bauaufsichten

 

Ihr Ansprechpartner

Mag. Stephan Hammer

Zivilingenieur für Geologie
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