Mit der zunehmenden Siedlungs- und Verkehrstätigkeit nimmt die Versiegelung der Oberflächen stetig zu. Dadurch erhöhen sich die Oberflächenabflüsse, woraus häufig eine Überlastung des Vorfluters und damit verbunden eine Erhöhung der Überflutungsgefahr resultieren.
Diese Entwicklung führte im Bereich der Siedlungs- und Straßenentwässerung zu einem Umdenken. Anstelle der möglichst vollständigen Fassung und Ableitung des Oberflächen¬wassers in die Vorfluter werden nun verstärkt zentrale oder dezentrale Behandlungs¬maßnahmen, z.B. in Form von kombinierten Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen, gefordert. Sofern eine Versickerung nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß möglich ist, muss das Oberflächenwasser wie bisher in den Vorfluter eingeleitet werden. Diese Einleitung von zusätzlichem Oberflächenwasser bringt eine Erhöhung des Abflusses mit sich, die in weiterer Folge mit einer Überschreitung der Kapazität des Vorfluters, bei Hochwasser, verbunden sein kann. In vielen Fällen resultiert aus dieser Kapazitätsüberschreitung eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen oder fremder Rechte.
Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist, insbesondere durch Ströme, Flüsse, Bäche und Seen. (Definition nach WRG 1959, § 55 (1) 2 a)