Leitfaden „Volle Vorfluter“

Mit der zunehmenden Siedlungs- und Verkehrstätigkeit nimmt die Versiegelung der Oberflächen stetig zu. Dadurch erhöhen sich die Oberflächenabflüsse, woraus häufig eine Überlastung des Vorfluters und damit verbunden eine Erhöhung der Überflutungsgefahr resultieren.
Diese Entwicklung führte im Bereich der Siedlungs- und Straßenentwässerung zu einem Umdenken. Anstelle der möglichst vollständigen Fassung und Ableitung des Oberflächen¬wassers in die Vorfluter werden nun verstärkt zentrale oder dezentrale Behandlungs¬maßnahmen, z.B. in Form von kombinierten Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen, gefordert. Sofern eine Versickerung nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß möglich ist, muss das Oberflächenwasser wie bisher in den Vorfluter eingeleitet werden. Diese Einleitung von zusätzlichem Oberflächenwasser bringt eine Erhöhung des Abflusses mit sich, die in weiterer Folge mit einer Überschreitung der Kapazität des Vorfluters, bei Hochwasser, verbunden sein kann. In vielen Fällen resultiert aus dieser Kapazitätsüberschreitung eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen oder fremder Rechte.

 

Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist, insbesondere durch Ströme, Flüsse, Bäche und Seen. (Definition nach WRG 1959, § 55 (1) 2 a)

Vorfluter, bordvoll bei Hochwasser (ca. HQ20)                                           Ergebnis einer ABU; HQ30 und HQ100-Überflutungsgebiete

Seit den Hochwasserereignissen im August 2002 sind die Gefahren und Schäden im Zusammenhang mit Hochwasser im Bewusstsein der Betroffenen und der zuständigen Behörden tief verankert. Der präventive Schutz des Menschen aber auch die hohen Kosten durch Hochwasserschäden sowie die damit in Zusammenhang stehenden Haftungsfragen ließen die Behörden auf EU- und nationaler Ebene aktiv werden. Am 26.11.2007 ist die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EU-Hochwasserrichtlinie) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Hochwasser und dessen negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu vermeiden bzw. zu begrenzen.


Durch die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie mit der Bewertung des Hochwasserrisikos und im Bewusstsein der letzten Hochwasserereignisse, ist eine hohe Sensibilität für den Themenbereich Hochwasser gegeben, welche im Vollzug des Wasserrechtsgesetzes auch laufend eingefordert wird.

Wurden bei der Bemessung von Anlagen für die Behandlung und Rückhaltung des Straßenoberflächenwassers bisher vor allem qualitative Aspekte in den Vordergrund gestellt, so wird zukünftig ein wesentlich größerer Schwerpunkt auf den quantitativen Aspekt – die Vermeidung von Überflutungen bzw. die Verschlechterung der Hochwassersituation im Vorfluter – gelegt werden.
Bei der Einleitung von Oberflächenwasser in einen Vorfluter werden eine Reihe von rechtlichen und technischen Fragestellungen aufgeworfen, die entsprechend untersucht und beantwortet werden müssen. Zu diesem Zweck wurde auf Grundlage der in den bisherigen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren gesammelten Erfahrungen von Vertretern des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Büro Pieler ZT GmbH der Leitfaden „Volle Vorfluter“ ausgearbeitet. Im Mittelpunkt des Leitfadens steht der Schutz der öffentlichen Interessen und der Schutz der Unterlieger und wie dieser sichergestellt werden kann!

Der Leitfaden wurde als Instrument für die am wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren beteiligten Behördenvertreter und planenden Ingenieure entwickelt. Der Leitfaden ist in zwei Abschnitte gegliedert. Im rechtlichen Teil werden relevante Begriffe und Fragestellungen auf Grundlage des Wasserrechtsgesetzes sowie der gängigen Rechtssprechung erläutert. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Feststellung der Parteienstellung und des Parteienumfangs gelegt und dazu eine „Handlungsanleitung“ für den Projektanten vorgegeben. Im Rahmen des technischen Teils wurde ein „Hydrologischer Regelungsansatz“ entwickelt, der unterschiedliche hydrologische Entwässerungssituationen beschreibt und Regeln für das Maß der zulässigen Einleitungswassermenge vorgibt. Für den Nachweis der Einhaltung dieser Regeln ist ein Berechnungsgang vorgegeben, der im Text erläutert und abschließend mit Beispielen praktisch dargestellt wird.

Im Zuge dieses Nachweisverfahrens ist für die Einleitungsstelle und flussab liegende Untersuchungsprofile (siehe nachfolgende Abbildung) zu prüfen, ob es sowohl derzeit als auch durch die zusätzliche Einleitung bis zum 100-jährlichen Hochwasserabfluss zu einer Ausuferung des Abflussquerschnittes kommt. Weiters sind anhand des 30- und 100-jährlichen Hochwasserabflusses die Wasserspiegelhöhen bzw. die Anschlagslinien zu ermitteln.

Abb. Schema Entwässerungssituation

Für die ermittelte Abflussmenge aus dem Gesamteinzugsgebiet ist eine Überlagerung mit der zusätzlichen Einleitungsmenge aus dem neuen Projektgebiet vorzunehmen und damit die Wasserspiegelerhöhung zu ermitteln. In Bezug auf die Hochwassersituation im Vorfluter werden 4 Szenarien unterschieden:
Szenario 1: Die zusätzliche Einleitungsmenge kann schadlos, ohne Überschreitung der rechnerischen Vollfüllung abgeführt werden. Die Einleitung des gesamten zusätzlichen Oberflächenabflusses in den Vorfluter ist möglich.
Szenario 2: Die zusätzliche Einleitungsmenge führt zu einer Überschreitung der rechnerischen Vollfüllung. In diesem Fall sind entweder Maßnahmen zur Retention der Einleitungsmenge oder ein Ausbau des Abflussquerschnittes vorzunehmen, sodass keine Überschreitung der rechnerischen Vollfüllung mehr gegeben ist.
Szenario 3: Bereits im Bestand (ohne zusätzliche Versiegelungen) kann kein 100-jährliches Hochwasserereignis abgeführt werden, es kommt zu Überschwemmungen von Grundstücken. In diesem Fall kann eine zusätzliche Einleitung nur dann vorgenommen werden, wenn keine erhebliche Verschlechterung für die betroffenen Grundstückseigentümer eintritt und eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen ausgeschlossen ist.
Szenario 4: Die zusätzliche Oberflächenwassereinleitung in den Vorfluter, der bereits auf einen 100-jährlichen Hochwasserschutz ausgebaut wurde, führt zu einer Verringerung des Freibordes. In diesem Fall sind die dadurch zu erwartenden Auswirkungen auf die Hochwasserschutzanlage selbst zu untersuchen.

Als Eingangsdaten für die Nachweisführung sind die Abgrenzung der Einzugsgebiete, die Kenntnis der Regenspenden und Abflussbeiwerte im Untersuchungsgebiet und geometrische Informationen über den Vorfluter erforderlich.

Im Zuge des Nachweisverfahrens (Hydrologischer Regelungsansatz) werden die Auswirkungen der zusätzlichen Oberflächenwassereinleitung untersucht und dargestellt. Mit diesen Ergebnissen können der Parteienkreis für das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren eingegrenzt sowie das Erfordernis von etwaigen Maßnahmen (zB Retentionsanlagen) festgelegt werden.

Sofern nicht der gesamte zusätzliche Oberflächenwasserabfluss in den Vorfluter eingeleitet werden kann, sind entsprechende Retentionsmaßnahmen umzusetzen. Bei der Straßenent¬wässerung stellen Gewässerschutzanlagen nach RVS bzw. in Niederösterreich nach dem Leitfaden „Straßenentwässerung in Niederösterreich“ den Stand der Technik dar. Mit der Anwendung des Leitfadens „Volle Vorfluter“ auf die Bemessung von Oberflächenentwässerungsanlagen werden zukünftig umfangreichere Nachweise der Hochwassersicherheit des Vorfluters und der Auslegung der Anlagen auf Bemessungsereignisse höherer Jährlichkeit gefordert.

Link für download:

http://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Abwasse/Abwasser_Einleitung_von_Oberflaechenwaessern_in_Vorfluter_Leitfaden.html

Seminarhinweis:

Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Karlsgasse 5, 1040 Wien; www.fsv.at; Seminar „Gewässerschutzanlagen für Straßen, Planung – Bau – Betrieb“.